Consulting

Was wir für Sie tun

Welche Beratungsbausteine und Analysewerkzeuge können Sie wählen?

Welche Navigationsinstrumente führen Sie zum Erfolg?

Für welche Leistungen kann unter welchen Voraussetzungen Beratungsförderung beansprucht werden?

Leuchtturm statt Elfenbeinturm lautet unsere Devise! Unser Wissensvorsprung gegenüber unseren Kunden entspricht insoweit dem Wissensvorsprung im Verhältnis zwischen Lotsen und Kapitän.

Sie haben ein Anrecht auf höfliche und respektvolle Behandlung, auf eine verständliche Sprache, welche auf einschüchterndes Fachchinesisch und Arroganz, Seemannsgarn und Kauderwelsch verzichtet und auf eine Atmosphäre, in der Sie in Augenhöhe mit uns Ihr Anliegen gern vertrauensvoll erörtern.

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir für steuerliche Optimierungen, eventuelle Rechtsformänderungen, Allianzen und Kooperationen und andere Fachgebiete die entsprechenden Spezialisten wie z.B. Juristen, Banken, Versicherungen, technisches Fachpersonal usw. bei der Strategieumsetzung für Sie kostenoptimiert vermittelnd mit hinzuziehen.

Beratungsfelder

Strategieberatung






Strategie
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Finanzen
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Organisation & Prozesse
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Datenschutz
IT-Forensik






IT-Forensik
Coaching






Coaching

Wir arbeiten branchenübergreifend und beraten schwerpunktmäßig kleine und mittlere Unternehmen, Behörden sowie Freiberufler – unabhängig und diskret. Von der kurzfristigen Einzelmaßnahme bis zum langfristigen Projekt bieten wir nachhaltige Lösungen.

Über unsere Philosophie und unsere Leistungen informieren Sie sich bitte auch in unserer Broschüre DEGA Unternehmenspräsentation.

Zur Mobilen IT-Forensik beachten Sie bitte auch unsere entsprechende Broschüre DEGA MOBILE FORENSICS.

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An dieser Stelle sei noch auf die Möglichkeit der Förderung von Unternehmensberatungen hingewiesen:

Die Beratung von Existenzgründern, Selbständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kann mit Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Dieser wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bemessungsgrundlage des Zuschusses sind die dem Antragsteller von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten können neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer, gehören.

Ausführliche Informationen zur Beratungsförderung sowie Downloadlinks zum Thema finden Sie hier.

Am Geld muss die Inanspruchnahme der DEGA in Sachen Unternehmensberatung also nicht unbedingt scheitern:

Sprechen Sie uns an: Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!