Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen – GDPdU / GDPdUZ

In der jüngeren Vergangenheit kommt es im Falle von Steuerprüfungen immer häufiger zur Anwendung der digitalen Außenprüfung, wobei sich die Finanzbehörden auf die so genannten „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (kurz: GDPdU) berufen. Sie regeln den Zugriff auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen. Der Steuerprüfer kann dabei direkt auf die Daten zugreifen (Z1 – unmittelbarer Datenzugriff), eine Auswertung […]

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