Zweitgutachten

Zweitgutachten

Ein Zweitgutachten zu den Themen IT, IT-Forensik, Datenschutz, der Auswertung mobiler Endegeräte sowie Unternehmensbewertung wird benötigt?

Gerne erstellen wir für Sie ein professionelles Zweitgutachten unter forensisch einwandfreien Bedingungen.

Bei einem Zweitgutachen handelt es sich im allgemeinen, um ein weiteres Gutachten, welches der Klärung einer prozessualen Beweisfrage dienen soll.

Gegengutachten?

Der Begriff Gegengutachten ist umstritten.

In der Regel handelt es sich um gegensätzliche Parteienvorträge in Form von Gutachten.

Obergutachten?

Ein Obergutachten ist ein Gutachten, das in Bezug auf mindestens zwei voneinander abweichenden Gutachten erstellt wird.

Grundsätzlich steht nach § 412 ZPO die Einholung eines Zweitgutachtens zu einem Beweisthema im Ermessen des Gerichts.

Das Ermessen wird aber eingeschränkt, wenn zwei sich widersprechende Gutachten vorliegen. In diesem Fall kann aus unserer Sicht, das Gericht die Einholung eines Obergutachtens nur mit einer nachvollziehbaren Begründung ablehnen.

Das gilt aber nicht, wenn in einem Gutachten dargelegt ist, warum es zu anderen Ergebnissen als das oder die vorherigen Gutachten kommt.

Beauftragen Sie daher am besten gleich für die Erstellung von Gutachten, die auf den entsprechenden Gebieten führenden Experten / zertifizierten Sachverständigen für die Wiederherstellung von digitalen Beweisen aus PC´s, Datenträgern und mobilen Endgeräten unter forensisch einwandfreien Bedingungen!