Förderung von Unternehmensberatungen

Die Beratung von Existenzgründern, Selbständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kann mit Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Dieser wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bemessungsgrundlage des Zuschusses sind die dem Antragsteller von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten können neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer, gehören.

Der Zuschuss beträgt pro Beratung für Antragsteller aus dem Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 Prozent, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent der Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere Beratungen gefördert werden, die in sich abgeschlossen und thematisch eindeutig voneinander getrennt sind.

Für allgemeine Beratungen können Zuschüsse bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro ausgezahlt werden. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen und für besondere Beratungen im Sinne der Förderrichtlinien.

Welche Beratungen können gefördert werden?

1 Allgemeine Beratungen

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie
  • zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen.

2 Spezielle Beratungen zu folgenden Thematiken:

  • Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
  • Außenwirtschaftsberatungen zu den Absatzchancen von Produkten und Leistungen eines Unternehmens auf Auslandsmärkten.
  • Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern.
  • Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen.
  • Beratungen von Unternehmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung durch demografieorientierte Personalkonzepte.
  • Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance).
  • Beratungen zum Arbeitsschutz.
  • Beratungen zur Vorbereitung der Unternehmensübergabe.

3 Besondere Beratungen, die schwerpunktmäßig den Förderzielen des ESF entsprechen:

  • Umweltschutzberatungen über alle zur Bewältigung der sich für ein Unternehmen zum Schutz der Umwelt ergebenden Fragen.
  • Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung.
  • Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden, zu allen betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensführung.
  • Beratungen von Unternehmen zur besseren Integration von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den Betrieb.

Der Katalog förderfähiger Beratungen ist also äußert umfassend. Grund genug, auf diese Möglichkeiten explizit hinzuweisen.

Der allgemeine Vorteil der Förderung durch den Bund liegt darin, dass hier der bürokratische Aufwand verhältnismäßig gering ist. Seit Geltung der aktuellen Richtlinien, ist für die Förderung allerding eine Prüfung der Beratereigenschaft seitens der BAFA erforderlich, wozu insbesondere ein Qualitätsmanagement nachzuweisen ist (ISO 9001ff möglich, aber nicht zwingend erforderlich). Außerdem ist ein Beratungsbericht einzureichen, dass war allerdings schon immer so. Ansonsten kann nach allgemeiner Erfahrung von einer unproblematischen Abwicklung ausgegangen werden.

Am Geld muss die Inanspruchnahme der DEGA in Sachen Unternehmensberatung also nicht unbedingt scheitern: Sprechen Sie uns dazu einfach an!

Die aktuellen Richtlinien erhalten Sie hier: BAFA-Information/Download der Richtlinien. Direkt zum PDF mit den aktuellen Richtlinien.

Für obige Angaben kann keine Gewähr übernommen werden!