Sicherheitsberatung & Lauschabwehr

Zur Zeit hat man den Eindruck, ganz Deutschland sei verwanzt. So weit sind wir davon sicher nicht mehr entfernt. Nun wurde selbst die Kanzlerin Gegenstand einer Abhöraktion. Deutsche Bürger und vor allem Unternehmen schon lange. Nur war das Sicherheitsbewusstsein offenbar bisher nicht so recht ausgeprägt, zumindest nicht bei Freiberuflern und KMU (kleinen und mittelständischen Unternehmen).

Fakt ist, dass die Schäden im Bereich der Wirtschaftsspionage wohl inzwischen auf über 50 Mrd. EUR pro Jahr gestiegen sind. Haben Sie sich vielleicht auch schon gewundert, warum auf der letzten Messe eine Maschine stand, die genauso aussieht und funktioniert, wie die Ihres Unternehmens, nur mit anderem Label? Eben, wahrscheinlich wurden Sie ausspioniert oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens haben die Pläne einfach verkauft.

Zunächst ist es sinnvoll, gewisse Begriffsdefinitionen der Spionage voneinander abzugrenzen, da Sie rechtlich unterschiedlich aufgefasst werden, was wiederum unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Wirtschaftsspionage definiert die staatlich gelenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben. Sie ist abzugrenzen von der Industriespionage (auch Betriebsspionage, Konkurrenzspionage oder Konkurrenzausspähung), bei der ein Unternehmen durch einen Konkurrenten (bzw. eine Einzelperson oder Fremdunternehmen) ausgespäht wird.

In der Rechtsprechung existieren dementsprechende Unterschiede. Im Falle der Wirtschaftsspionage sind das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter für Verfassungsschutz nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zuständig (geheimdienstliche Agententätigkeit nach § 99 StGB, im Fall des Verrats von Staatsgeheimnissen als Landesverrat gemäß § 94 StGB).

Bei der Konkurrenzspionage ist es Sache der Unternehmen selbst, geeignete Maßnahmen zur Unternehmenssicherheit zu treffen. Die Konkurrenzspionage wird deshalb „nur“ als Verstoß gegen § 17 UWG eingeordnet (Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen). Einzelpersonen unterliegen darüber hinaus § 202a StGB (Ausspähen von Daten).

Was ist die Lösung?

Nun, sie kann nur darin bestehen, vernünftige Sicherheitskonzepte einzuführen und zur Abwehr der Wirtschaftsspionage / Konkurrenzspionage (-ausspähung bzw. Lauschabwehr) mit entsprechenden Experten zusammenzuarbeiten.

In der Sicherheitsberatung liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Abwehr von Wirtschafts- und Betriebsspionage. Da auch Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU), gerade in Deutschland, einen immer größeren Bedarf an Informationen über potentielle Risiken durch Wirtschafts- und Cyber-Kriminelle sowie über effektive, aber auch umsetzbare Präventionsmaßnahmen haben, diese sich aber im Gegensatz zu großen Konzernen, sich häufig keine eigene Unternehmenssicherheit leisten können oder wollen, benötigen sie in Sicherheitsfragen sowie in der Risikominimierung externe Hilfe von Experten. Deshalb richtet sich unsere Dienstleistung, Sicherheitsberatung insbesondere an Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU).

Lauschabwehr

Diagnose

Jede Reduzierung eines Know-How Vorsprungs bringt meist finanzielle Verluste, vernichtet Arbeitsplätze und gefährdet die Existenz von Unternehmen. Viele Entscheidungsträger/Manager haben leider noch immer die Einstellung, das Wirtschafts- und Konkurrenzspionage sie oder ihr Unternehmen nicht berühre, da ihr Unternehmen ja noch nie betroffen gewesen wäre. Fakt ist jedoch, das über 80% der Wirtschaftsspionage- sowie Manipulationsaktivitäten im Verborgenen laufen und fast nie entdeckt werden bzw. an die Öffentlichkeit gelangen.

Die betroffenen Opfer nehmen fast immer lieber einen Know-How-, oder Vermögensverlust in Kauf, als durch eine bekannt gewordene Verwicklung in einem Spionage- oder Datenmanipulationsfall ihren guten Namen bzw. ihre Reputation am stark umkämpften Markt zu verlieren. Nebenbei sei darauf verwiesen, dass Sie als Geschäftsführer gemäß einschlägiger Gesetze und Urteile im Falle von Sicherheitsvorfällen und Datenschutzverstößen persönlich in die Haftung genommen werden können, falls nachgewiesen werden kann, dass keine entsprechenden Maßnahmen implementiert wurden.

Der gezielte Angriff auf Betriebsgeheimnisse und Know-How nimmt jedoch im globalen Wettbewerb weiter zu. Da dieses sensible Thema kaum öffentlich diskutiert wird, hat es zur Folge, dass Täter sich relativ sicher fühlen können, da sie nur selten verfolgt werden. Stärken auch Sie Ihr Bewusstsein sowie das Ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner zur Sicherung Ihres Wissenskapitals sowie die dramatischen Folgen für Ihr Unternehmen/Umfeld bei einem Informationsabfluss bzw. Sicherheitsvorfall.

Deutsches Know-How ist sehr gefragt!

Aus diesem Grund ist gerade die deutsche Wirtschaft und somit deutsche Unternehmen zunehmend das Ziel von illegalen Angriffen, nicht selten sogar initiiert von Staaten, die Ihre Geheimdienste speziell gegen deutsche Unternehmen einsetzen (mitunter sogar unterwandern). Es gibt immer mehr Möglichkeiten, mit relativ geringem Aufwand großen Schaden anzurichten!

Wie schützen Sie Ihr geistiges Eigentum?
Wie minimieren Sie Abhörgefahren und deren Angriffsmethoden?
Kann es sein, dass Ihnen mehr Personen zuhören oder zusehen als Sie glauben?
Wie schützen Sie Ihre Privatsphäre?

Für den diskreten sowie mobilen Lauschabwehreinsatz (Sweep), in angemieteten Tagungsräumen, Büros, Hotelzimmern und auf Reisen , nutzen wir u.a. ein eigenes CPM 700 (Deluxe) Breitbandempfängerset inklusive einer BMP 1200 Breitbandempfangssonde. Dieses Set befindet sich inklusive allen zur Durchführung eines Sweeps (200 Hz bis 12 GHz) notwendigen Sonden, in einem unauffälligen Hartschalenkoffer. Daneben verwenden wir auch HF-Messgeräte der Firma Gigahertz Solutions.

In Unternehmen gehört heute bereits ein Smartphone zur Grundausstattung von Führungskräften/Repräsentanten von Unternehmen. Nicht selten werden aber gerade diese Geräte gezielt zu Spionagezwecken missbraucht. Um Sie bei Verdachtsfällen/Vorkommnissen bzw. Aufklärung unterstützen zu können, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung Mobile IT-Forensik (Auswertung von Handy & Smartphone) an.

Präventivmaßnahmen sind immer kostengünstiger als eine Schadensregelung! Profitieren auch Sie von unserer über 20-jährigen Erfahrung im Sektor Sicherheit! Bei einem konkreten Verdachts- bzw. Sicherheitsvorfall, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf! Sie verhindern damit weitere Schäden durch fehlerhafte oder unzureichende Ermittlung. Zudem sind häufig datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Zum Umfang unserer Lauschabwehrüberprüfungen (TSCM-Service) gehören u.a. messtechnische und visuelle Überprüfungen Ihrer geschäftlichen sowie privat genutzten Räumlichkeiten. Auch das Überprüfen Ihres angemieteten Hotelzimmers/Suite sowie eines angemieteten Seminar-/Besprechungsraumes gehören zur Dienstleistung Lauschabwehr.

Zur Risikominimierung bzw. Abwehr von unerwünschten, unbemerkten Informationsabflüssen unterstützen wir Sie bzw. Ihr Team durch über 20 jährige Erfahrung im Sektor Sicherheit!

Kann es sein, dass Ihnen mehr Personen zuhören oder zusehen als Sie glauben?

Für die Durchführung eines diskreten sowie professionellen Lauschabwehreinsatzes (Sweep) nutzen wir u.a. zur Lokalisierung von Audiowanzen, Videowanzen (Spycams), Telefonabhöranlagen/Aufzeichnungsgeräten, GSM-Sendern, HF-Minisendern sowie IR-Mikrofonen usw. aktuellste/bewährte Technik, die zudem noch direkt vor dem Einsatz beim Kunden/Mandanten nochmals auf Funktion durch Testsender überprüft wird.

Wir nutzen u.a. einen Spektrum-Analyzer (PC-gestützt bis 9,4 GHz) mit Spezialantennen z.B. einer LogPer- Richtantenne bis 10 GHz, ein CPM 700 Breitbandempfängerset der Firma Research Electronics International mit einer BMP 1200 (bis 12GHz) sowie weitere Spezialsonden. Selbstverständlich können auch diverse HF-Breitband-Analysatoren sowie auch NF-Analysatoren der Firma Gigaherz-Solutions zu Einsatz kommen, u.a. zum schnellen Aufspüren von Radar-Frequenzen als auch niederfrequenten Quellen (NF).

Um aber auch kleinste Temperaturunterschiede bzw. Wärmeabstrahlungen zu selektieren, wie sie u.a. auch von Minisendern/Wanzen erzeugt werden, nutzen wir eine professionelle Wärmebildkamera der Firma FLIR mit einer Infrarotauflösung von 320 x 240 Pixel.

Einen Videobildscanner setzen wir unterstützend zum Auffinden von Funkkamerasystemen (Spycams) ein.

Zwei Linsenfinder werden zusätzlich zur Auffindung von Kameralinsen eingesetzt und ein Videoscope für eine visuelle Kontrolle in Zwischendecken, Kabelkanälen oder Hohlräumen. Des Weiteren setzen wir noch ICOM-Funkscanner, Frequenzzähler und weiteres Equipment ein.

Alle technischen Gerätschaften stehen in unserem Eigentum, daher können wir auch eine Manipulation oder defekte Gerätschaften ausschließen!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier nicht die gesamte Technik bzw. eine detaillierte Vorgehensweise preisgeben können!

Bei einem konkreten Verdachtsfall, nehmen Sie bitte nicht aus der abhörgefährdeten Räumlichkeit Kontakt mit einem Abwehrfachmann oder einer Behörde auf. Nutzen Sie eine neutrale Räumlichkeit sowie Kommunikationsmittel, Ihr Handy/Smartphone sollten Sie ausschalten und den Akku entfernen oder verwenden Sie ein Faraday-Bag!

Selbstverständlich können wir als anerkannte Sachverständige zur Thematik Lauschabwehr auch entsprechende Gutachten zur Beweismittelsicherung erstatten.

Lassen Sie es erst gar nicht soweit kommen  Sprechen Sie uns einfach an!