Datenschutz & Sicherheit

Regelungen

Zu den Räumlichkeiten der DEGA Unternehmensberatung GmbH haben nur autorisierte Personen Zugang. Es erfolgt eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung, allein schon im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Sicherheit








Unsere Mitarbeiter sind vertraglich verpflichtet, den folgenden Bestimmungen Folge zu leisten:

• § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen vom 02. März 1974 (BGBI S. 547)
• § 5 BDSG – Datengeheimnis
• § 88 TKG – Fernmeldegeheimnis
• § 201 Abs. 3 STGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
• § 203 Abs. 2,4 und 5 STGB – Verletzung von Privatgeheimnissen
• § 204 StGB – Verwertung fremder Geheimnisse
• §§ 331, 332 STGB – Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
• § 353 b STGB – Verletzung des Dienstgeheimnisses

Beweismittel-Sicherheit

Unsere umgesetzten Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie deren regelmäßige Überprüfung sind Grundvoraussetzungen für unsere Arbeit im Bereich der Mobilen IT-Forensik. Sie garantieren ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und Integrität im Umgang mit Beweismitteln, Verfahrensakten und sensiblen Daten.
Auch die Auswertung an sich steht unter der Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie einschlägiger Nebengesetze und Vorschriften.
Untersuchungsaufträge, denen kein richterlicher Beschluss oder ein berechtigtes, nachzuweisendes Interesse zugrunde liegt, werden von uns nicht angenommen.

Personen
Die Auswahl von Mitarbeitern und Sachverständigen erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Zuhilfenahme definierter Auswahlkriterien. Alle Mitarbeiter und Sachverständige werden regelmäßig zu den Themen Sicherheit, Informationssicherheit, Datenschutz, Qualitätsmanagement sowie wichtigen Strafvorschriften geschult.

Räumlichkeiten
Der Zugang zu Sicherheitszonen ist durch verschiedenste Maßnahmen gegen unbefugten Zutritt gesichert. Alle Zonen, in denen sicherheitsrelevante Auswertungen erfolgen, sind mit einbruchshemmenden Vorkehrungen versehen. Asservate und Beweismittel werden auf Räumlichkeiten verteilt, die der Öffentlichkeit weder zugänglich noch bekannt gemacht werden. Sensible Unterlagen sowie Beweismittel bewahren wir in brandgeschützten Tresoren auf. Besonders kritische Untersuchungen nehmen wir vor Ort auf, so dass die Beweismittel gar nicht erst transportiert werden müssen.
Transport
Transportpartner sind nach ISO 9001 zertifiziert und auf den Transport von Wertgegenständen spezialisiert. In Einzelfällen holen wir Beweismittel auch selbst ab. Dieses Vorgehen erlaubt den höchstmöglichen Schutz vor Verlust oder Beschädigung im Rahmen geltender gesetzlicher Regelungen.